FDP begrüßt Verbot von Gaffer-Aufnahmen bei Verkehrsunfällen

Die Freien Demokraten im Thüringer Landtag zeigen sich erfreut, dass der Bundesrat zugestimmt hat, Foto- oder Videoaufnahmen von verstorbenen Unfallopfern und deren Verbreitung zu verbieten. „Das ist eine Entscheidung für die Menschenwürde. Und es erleichtert die Arbeit der Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte, die es bei solchen Einsätzen eh schon schwer genug haben“, erklärt FDP-Innenexperte Dirk Bergner. Es wäre wünschenswert, wenn auch in Thüringen mehr Zeichen gesetzt würden. So fehle es laut Bergner an Mitteln für Seelsorger bei der Polizei und grundsätzlich an Anreizen für Berufe in diesem Sektor. „Da muss dringend nachgebessert werden, wenn wir in Thüringen nicht Schlusslicht sein wollen“, so Dirk Bergner abschließend.

Zum Hintergrund: Jetzt billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestags vom 3. Juli 2020. Künftig ist es strafbar, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen von verletzten und verstorbenen Personen anfertigen und diese Aufnahmen über soziale Netzwerke verbreiten oder an die Medien weitergeben. Hierzu wird der Schutzkreis des Paragraf 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene ausgeweitet. Auch dies entspricht einer früheren Forderung des Bundesrates. 

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