Biersteuer senken!

Die FDP-Fraktion bringt einen Antrag in den Thüringer Landtag ein, mit dem die Landesregierung  aufgefordert wird:

1. als Sofortmaßnahme die Biersteuer mindestens so lange zinslos zu stunden, bis der wieder aufgenommene Betrieb der Gastronomiebranche sechs Monate ohne weitere Unterbrechung auf wenigstens durchschnittlichem Niveau der letzten drei Jahre vor Eintritt des ersten so genannten „Lockdowns“ erfolgen konnte.

2. darüber hinaus unverzüglich zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Zahlungspflichten bezüglich der Biersteuer zu erlassen oder zu mindern und welche Möglichkeiten bestehen, die Marktvielfalt in Thüringen durch Unterstützung kleiner und mittelständischer Brauereien zu erhalten.

3. sich im Bundesrat sowie gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Hilfen, die auch für Lieferanten der Gastronomiebranche gelten, ebenso auf Brauereiunternehmen ausgedehnt werden, deren Lieferungen an gastronomische Betriebe über Großhändler erfolgen. 

Dazu erklärt Landtagsvizepräsident Dirk Bergner als Initiator des Antrags: „In dem von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 haben viele Branchen erhebliche bis existenzbedrohende Umsatzeinbußen. Zu den Wirtschaftsunternehmen, die durch mangelnden Absatz massiv in ihrer Existenz bedroht sind, gehören auch die kleinen Thüringer Brauereien. Da Gaststätten wochenlang schließen und in der übrigen Zeit unter Pandemiebedingungen arbeiten mussten, also weniger Gäste als üblich bedienen durften, ist der Absatz bei Fassbier erheblich zurückgegangen. Umsatzeinbußen bei Fassbier resultieren auch aus Veranstaltungsabsagen in Größenordnungen. Auch der Flaschenbier-Absatz der kleinen Thüringer Brauereien läuft schleppend.“ Da alle Brauereien in Deutschland Probleme beim Fassbier-Absatz haben, überbieten sich die großen Brauereien in den Supermärkten beim Preisdumping. Sie bieten die bekannten, die so genannten Fernsehbiere, zu Preisen an, die für kleine Brauereien nicht auskömmlich sind. Folglich bleiben die kleinen Brauereien auf ihrem Bier sitzen. Geschäftsführer sprechen mittlerweile von einer existenzbedrohenden Situation.

„Die Bierkultur gehört zu Thüringen. Ohne hier gebrautes Bier ist Thüringen nicht vorstellbar. Wollen wir diese Bierkultur erhalten, müssen wir aktiv werden. Es würde die Brauereien erheblich entlasten, wenn die Biersteuer ausgesetzt oder gesenkt würde“, so Dirk Bergner.

Die Biersteuer ist neben der Grunderwerbssteuer, der Lotteriesteuer und der Erbschaftssteuer eine der vier wesentlichen Landessteuern. Entsprechend einer Medieninformation des Thüringer Finanzministeriums vom 23. 7. 2019 flossen allein von Januar bis Juni 2019 10,346 Millionen Euro Einnahmen aus der Biersteuer in die Thüringer Landeskasse. Das Finanzministerium erläutert in oben genannter Medieninformation dazu weiter: „In Deutschland fallen durchschnittlich 4,75 Cent Biersteuer pro Flasche Bier (0,5 l) an, für einen Kasten Bier beträgt die Biersteuer damit 0,94 Euro. Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres, der in Grad Plato je 100 Gramm Bier gemessen wird…“

 

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