Klare Vorgaben für Notbetreuung!

Die Landesregierung wälzt aktuell wichtige Entscheidungen im Corona-Lockdown auf die Kommunen ab. Dabei bräuchten gerade die Kommunen die Unterstützung, wenn es um die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen geht. 


"Die Landesregierung muss Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Organisation der Notbetreuung besser als bisher unterstützen", sagt Dirk Bergner, der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag. Der Liberale fordert das Kabinett auf, schnellstmöglich eine konkrete Handlungsanleitung zu erstellen. 


Dirk Bergner: „Grundsätzlich ist es gut, Entscheidungen, die vor Ort gefällt werden können, auch dort zu fällen. Das Ganze muss aber auch sinnvoll umsetzbar sein. Die auf Leiter und Direktoren sowie teilweise auf ehrenamtliche Kommunalpolitiker abgewälzte Einschätzungen, wessen Kinder sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe in die Notbetreuung aufnehmen, überfordert viele. Die Landesregierung darf sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Das Mindeste, was die Bürger von ihr erwarten können, ist eine detaillierte Auflistung, welche Berufsgruppen aus Sicht der Landesregierung von erheblichem öffentlichen Interesse sind.“


In anderen Bundesländern, wie etwas dem Nachbarfreistaat Sachsen, gibt es solche Handlungsanweisungen bzgl. der Notbetreuung. Die Sächsische Staatsregierung regelt landeseinheitlich, welche Berufsgruppen als systemrelevant gelten, für die Kinder welcher Berufsgruppen eine Notbetreuung zur organisieren ist. Seitens des Sächsischen Bildungsministeriums gibt es auch ausführliche Handlungsanweisungen für die Durchführung des Online-Unterrichts in Zeiten des Corona-Lockdowns.


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