Stasi-Vergangenheit? Jetzt prüfen!
![]() |
Bild Archiv BStU |
„Die Aufarbeitung des in der DDR verübten Unrechts ist unentbehrlich für
den inneren Frieden unserer Gesellschaft. Gerade wir als Repräsentanten des
Volkes haben uns im besonderen Maße dieser Verantwortung zu stellen. Wir dürfen
den Opfern des DDR-Regimes nicht noch mehr Unrecht antun, indem wir so tun, als
gehe uns das alles nichts mehr an.“
Mit der
vorherigen Legislatur ist das Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten
(ThürAbgÜG) ausgelaufen. Mittlerweile hat der Landtag beschlossen, eine solche
Überprüfung ins Abgeordnetengesetz zu integrieren. Dieses Gesetz trat jedoch
erst ein Jahr nach der Konstituierung des jetzigen Landtags in Kraft. Da die
Überprüfung immer am Beginn einer Wahlperiode stattfinden sollen, würde dies in
der laufenden Legislatur nicht mehr geschehen. Deshalb hat die FDP-Fraktion
jetzt formell beantragt, diese Überprüfung doch noch vorzunehmen. Der Antrag
soll kommende Woche im Plenum zur Diskussion und Abstimmung stehen.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen