Lärmbelastung durch Verkehr in Langenwolschendorf

Nachdem die OTZ am 12. 4. 2021 von der Lärmbelastung berichtete, die den Anwohnern der B 94, Ortsdurchfahrt Langenwolschendorf, durch den Verkehr auf dieser Straße entsteht, stellte Landtagsvizepräsident Dirk Bergner eine Kleine Anfrage zum Thema an die Thüringer Landesregierung.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 ist für den Bauingenieur kein wirksames Mittel zur Lärmminderung. „Viel wichtiger sind ein gleichmäßiger Verkehrsfluss und lärmschluckende Maßnahmen – damit auch das aufwändige Säubern der Splittmastixdecke sowie deren rechtzeitige Erneuerung“, so Dirk Bergner.

Von der Landesregierung möchte der Abgeordnete unter anderem wissen, welche Messungen zur Beurteilung der lärmmindernden Wirkung der Fahrbahndecke der Ortsdurchfahrt Langenwolschendorf wann, an welchen Stellen und mit welchem Ergebnis durchgeführt wurden. Weiterhin fragt er, wann seit Inbetriebnahme der vorhandenen Decke der Ortsdurchfahrt Langenwolschendorf welche Maßnahmen zum Erhalt beziehungsweise zur Wiederherstellung der lärmmindernden Wirkung der Fahrbahndecke mit welchem Ergebnis realisiert wurden. Nicht zuletzt erwartet Bergner auch gespannt auf die Antwort der Landesregierung zur Frage, wann mit welchem Ergebnis in den vergangenen zwei Jahren auf der Ortsdurchfahrt Langenwolschendorf Fahrzeuge innerhalb einer Verkehrskontrolle auf Einhaltung der zulässigen Lärmemissionen überprüft wurden.

Grundlage für seine neuerliche Anfrage – speziell zu Langenwolschendorf – ist die Drucksache 7/2675 des Thüringer Landtags vom Februar 2021. Bergner hatte damals angefragt, welche Lärmschutzmaßnahmen Anwohner an Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen einfordern können. Die Landesregierung hatte geantwortet: „Die Lärmsanierung ermöglicht bei bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, die nicht neu gebaut oder wesentlich geändert werden, Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Lärmsanierung wird als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt. Voraussetzung für die Lärmsanierung ist die Überschreitung der Auslösewerte der Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in Baulast des Bundes (VLärmSchR 97)…“ Möglich zur Lärmvorsorge sind nach den Angaben der Thüringer Landesregierung neben den aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwänden, -wällen, lärmmindernden Fahrbahnbelägen) auch passive Lärmschutzmaßnahmen durch bauliche Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden (u. a. Lärmschutzfenster, Dämmung von Rolladenkästen und Wänden).

„Auch bezüglich der Ortsdurchfahrt Langenwolschendorf gilt es nun zu prüfen, ob die Vorgaben der VLärmSchR97 eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, werde ich die Forderung der betroffenen Anwohner nach weiteren Lärmschutzmaßnahmen unterstützen“, macht Dirk Bergner, der Mitglied des Infrastrukturausschusses des Thüringer Landtags ist, deutlich. 

  

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