Brücke über Weiße Elster wird in Stand gesetzt
Behoben
werden sollen während der Baumaßnahme Bauwerksschäden am Brückenbauwerk, die
sowohl im Zuständigkeitsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung als auch an
Bauteilen in Baulast der Stadt Greiz lägen. Klar sei jedoch jetzt schon, dass
die seit Jahren gesperrte Treppenanlage im Zuge dieser Baumaßnahme weder
ertüchtigt noch zurück gebaut wird. Die Landesregierung verweist darauf, dass
sich die gesperrte Treppenanlage vollumfänglich in Baulast der Stadt Greiz
befindet.
Auf
Dirk Bergners Frage, welche Art Lärmschutz angewandt werden soll, wenn ein
baulicher nicht erfolgt, beantwortete die Landesregierung so: „In der
Ortsdurchfahrt Greiz erfolgen Lärmsanierungsmaßnahmen in Form einer
Mitfinanzierung von Lärmschutzfenstern (passiver Lärmschutz). Dabei handelt es
sich um eine freiwillige Leistung des Baulastträgers. Für die entsprechenden
Gebäude sind die Beurteilungspegel berechnet worden und die betroffenen
Eigentümer sind informiert. Soweit bisher Interesse bekundet wurde, erfolgte
die Umsetzung des passiven Lärmschutzes.“ Die Höhe der Gesamtkosten für die
genannten Lärmsanierungsmaßnahmen stünde noch nicht fest, heißt es weiter.
Dirk
Bergner verweist darauf, dass aber auch von weiteren Interessenten immer noch
Anträge gestellt werden können. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass
die entsprechenden Lärmgrenzwerte überschritten werden. Um diese ermitteln zu
lassen, sollten sich die Bürger mit der Thüringern Straßenbauverwaltung in
Verbindung setzen.
Für
die geplante Brücken-Baumaßnahme in Greiz wird insgesamt eine Million Euro
Bundesgeld veranschlagt. 400.000 Euro hat die Thüringer Straßenbauverwaltung
für das kommende Jahr zur Verfügung, 600.000 Euro für 2023.
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