Brücke über Weiße Elster wird in Stand gesetzt

Im kommenden Jahr und 2023 plant die Thüringer Landesregierung gemeinsam mit der Stadt Greiz Baumaßnahmen an der Brücke, auf der die B94 in der Schlossstadt die Weiße Elster quert. Die geplante Instandsetzung des Bauwerkes diene der Beseitigung von baulichen Mängeln, teilt die Thüringer Landesregierung auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Dirk Bergner mit. Aktive Lärmschutzmaßnahmen seien nicht Bestandteil dieser Instandsetzungsmaßnahme. Rechtliche Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen ergeben sich nach Auskunft der Landesregierung nur beim Neubau oder der wesentlichen Änderung einer Straße, wenn dadurch die Grenzwerte für Lärmimmissionen überschritten werden. Hier soll jedoch im Bestand gebaut werden. Der vorliegende genehmigte Instandsetzungsentwurf müsse von der Thüringer Straßenbauverwaltung noch mit der Stadt Greiz abgestimmt werden.

Behoben werden sollen während der Baumaßnahme Bauwerksschäden am Brückenbauwerk, die sowohl im Zuständigkeitsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung als auch an Bauteilen in Baulast der Stadt Greiz lägen. Klar sei jedoch jetzt schon, dass die seit Jahren gesperrte Treppenanlage im Zuge dieser Baumaßnahme weder ertüchtigt noch zurück gebaut wird. Die Landesregierung verweist darauf, dass sich die gesperrte Treppenanlage vollumfänglich in Baulast der Stadt Greiz befindet.

Auf Dirk Bergners Frage, welche Art Lärmschutz angewandt werden soll, wenn ein baulicher nicht erfolgt, beantwortete die Landesregierung so: „In der Ortsdurchfahrt Greiz erfolgen Lärmsanierungsmaßnahmen in Form einer Mitfinanzierung von Lärmschutzfenstern (passiver Lärmschutz). Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Baulastträgers. Für die entsprechenden Gebäude sind die Beurteilungspegel berechnet worden und die betroffenen Eigentümer sind informiert. Soweit bisher Interesse bekundet wurde, erfolgte die Umsetzung des passiven Lärmschutzes.“ Die Höhe der Gesamtkosten für die genannten Lärmsanierungsmaßnahmen stünde noch nicht fest, heißt es weiter.

Dirk Bergner verweist darauf, dass aber auch von weiteren Interessenten immer noch Anträge gestellt werden können. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die entsprechenden Lärmgrenzwerte überschritten werden. Um diese ermitteln zu lassen, sollten sich die Bürger mit der Thüringern Straßenbauverwaltung in Verbindung setzen.

Für die geplante Brücken-Baumaßnahme in Greiz wird insgesamt eine Million Euro Bundesgeld veranschlagt. 400.000 Euro hat die Thüringer Straßenbauverwaltung für das kommende Jahr zur Verfügung, 600.000 Euro für 2023.

 

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