Bodycams ja, aber...
Sollten Bodycams bei der Thüringer Polizei eingeführt werden, muss
gesetzlich verankert werden, dass sie nicht in Wohnungen eingesetzt werden
dürfen. Bei der heutigen Anhörung im Innenausschuss wurde diese grundsätzliche
Forderung der FDP-Fraktion bestätigt. „Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen
ist verfassungswidrig“, sagt Dirk Bergner, innenpolitischer Sprecher der
Freien Demokraten.
Bergner sieht in dem Vorstoß der CDU zur Änderung des
Polizeiaufgabengesetzes weitere bedenkliche Punkte: „Berufsgeheimnisträger wie
Journalisten oder Anwälte werden nicht ausreichend geschützt.“ Deshalb hat die
FDP-Fraktion einen eigenen Entwurf eingebracht, der neben der Wohnung auch
Geschäftsräume und Berufsgeheimnisträger ausreichend schützt. An der Kritik am
geltenden Polizeirecht halten die Freien Demokraten weiter fest. „Unser
Anliegen ist es, Waffengleichheit zwischen Staat und Bürgern herzustellen“, so
Bergner.
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