FDP will Polizeiaufgabengesetz präzisieren
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Schutz von Berufsgeheimnisträgern fordert die FDP in dem vorgelegten Antrag zum
Polizeiaufgabengesetz. Es dürfte etwa das Beichtgeheimnis nur in absoluten
Ausnahmefällen außer Kraft gesetzt werden. Neu geregelt werden sollen auch die Vorgaben
für Lauschangriffe in Privatwohnungen. So fordert die FDP, dass diese
Abhörmaßnahmen dann abgebrochen werden müssen, wenn absehbar ist, dass es nur
noch um Intimes geht und mit weiterem Abhären die Intimsphäre der Betroffenen
verletzt wird.
Weitere Regelungen der aktuell gültigen Bestimmungen müssten einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Der Polizei dürften von Gesetzes wegen nicht zu viele und vor allem nicht zu viele unklare Möglichkeiten eingeräumt werden. Der Schutz der Bürgerrechte sei wichtig. Deshalb benötige die Polizei einen klaren Rahmen, in dem sie sicher agieren kann.
Antrag der FDP-Fraktion in der Parlamentsdokumentation des Landtags lesen
Video der Rede Dirk Bergners im Landtag auf YouTube anschauen
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