Keine "Notgeburt" bei Mantelverordnung!

Vor einem „Durchwinken der Mantelverordnung“ am Mittwoch im Deutschen Bundestag  warnt der baupolitische Sprecher der Thüringer FDP-Landtagsfraktion, Dirk Bergner. Der 56-jährige Diplomingenieur für Bauwesen sagt dazu: „Bereits jetzt haben wir mit dem Regelwerk der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ein Regelwerk, das Recycling von Baustoffen behindert, anstatt im Sinne des Stoffkreislaufgesetzes zu fördern.“ 

Die Mantelverordnung wurde von der Bundesregierung bereits im Mai beschlossen und steht nun vor der abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag. Dabei sind vor allem mineralische Stoffe betroffen, wie sie etwa bei Straßenaushub anfallen. Angesichts steigender Baupreise sowie knapper werdender natürlicher Ressourcen und fehlenden Deponieraums sei es verantwortungslos, wenn man beispielsweise regional anstehendes Gestein nicht wieder verwenden dürfe. Bergner nennt Praxisbeispiele: „Sie bauen einen kleinen Durchlass und führen in der Zeit den Verkehr auf einer provisorischen Baustraße aus örtlich anstehendem Diabas vorbei, der in einem nahegelegenen Steinbruch gewonnen wurde. Da aber der bautechnisch sehr wertvolle Diabas kleinere natürliche Bestandteile enthält, die jetzt schon durch die LAGA verteufelt werden, kann es passieren, dass Sie drei Monate später das Material nicht wieder oder nur sehr eingeschränkt  verwenden dürfen und es möglicherweise als Sondermüll entsorgen müssen.“ Das seien Schieflagen, die neben der erhöhten bürokratischen Belastung durch die neue Mantelverordnung nicht noch verschärft werden dürften, erklärt Bergner.

Es sei zwingend geboten, mehr Recycling von Baustoffen zu forcieren, anstatt die Wiederverwendung weiter einzuschränken, mahnt der FDP-Bauexperte und bittet die Bundestagsabgeordneten, der neuen Mantelverordnung am Mittwoch nicht zuzustimmen. „Nicht immer wurde gut, was lange währte
“, so Bergner. Es liege jetzt in der Verantwortung des Bundestags, die Umwelt sowie öffentliche und private Bauherren ebenso „vor diesem Unsinn“ zu schützen wie auch die Bauwirtschaft.

Kommentare

  1. Lieber Dirk, es ist nicht so, wie Du schreibst. Die Regelwerke – die LAGA-Mitteilung 20 und die „Technische Regel Boden“ – bilden weder eine bundeseinheitliche noch eine rechtsverbindliche Grundlage für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Abfälle.
    Die ganz überwiegende Mehrzahl aller Verbände hat sich dafür ausgesprochen, die historische Chance zu nutzen und erstmalig zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu gelangen – wenn auch auf Grund der Maßgabebeschlüsse des Bundesrates mit Kompromissen versehen. Diese zurückzuweisen hätte keinen Erfolg gehabt und eine bundeseinheitliche Reglung auf lange Zeit unmöglich gemacht.
    Daher haben wir uns in den Verhandlungen auf wesentliche Punkte zurückgezogen. Damit enthält die nunmehr vorliegende Fassung der MantelV das derzeit maximal Erreichbare.
    Die Regelung schafft Klarheit und erleichtert das wirtschaftliche Handeln über Ländergrenzen hinweg.
    Mit Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft wird genau das erreicht, was auch Du gefordert hast. Nämlich besserer Einsatz von Recyclingmaterial, Sicherung der Recyclingquote und Wiederverwertung von Material. In den nächsten Jahren – bevor die Verordnung in Kraft tritt – muss es dazu Regelungen geben. Das ist im Protokoll zur Beschlussfassung festgehalten – sowohl beim Kabinett als auch beim Bundestag.
    Gerne können wir uns hierzu bei Gelegenheit persönlich austauschen.

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