Landtag entscheidet gegen Bürokratieabbau
Während der 51. Plenarsitzung des 7. Thüringer Landtags kam es nun endlich zur Abstimmung über einen Antrag
der FDP-Fraktion, Drucksachen-Nummer 7/645, zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen
Standards für kommunale Körperschaften (Thüringer Standarderprobungsgesetz). Ziel ist es, dass auf Antrag von
landesrechtlichen Vorschriften abgewichen werden kann, wenn das Ziel auch auf
anderem, unbürokratischerem Wege erreicht werden kann. Die Liberalen sehen in
einem solchen Standarderprobungsgesetz Potential zum Bürokratieabbau. Die
Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene könnten damit erweitert bzw. auf die
individuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Dirk
Bergner bedauert, dass das vorgeschlagene Thüringer Standarderprobungsgesetz
trotz eingehender Ausschussdebatten letztlich nicht die Mehrheit im Thüringer
Landtag fand. Ein gemeinsames Abstimmen von R2G
und AfD ist im Thüringer Landtag nicht mehr tabu. Die vier Fraktionen verhinderten
am Donnerstag das Gesetz zum Bürokratie-Abbau. Der Gesetzentwurf der FDP lehnte sich an bestehendes Recht in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an.
„Wenn sich R2G und
AfD im Landtag gemeinsam gegen Bürokratie-Abbau aussprechen, ist das ein
bemerkenswerter sowie zutiefst trauriger Vorgang“, sagt Dirk Bergner,
innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten. Die Einführung eines
Standard-Erprobungsgesetzes findet sich in den Wahlprogrammen von FDP und CDU
wieder.
Antrag der FDP-Fraktion in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags lesen
Dirk Bergners Reden (Berichterstattung aus dem Ausschuss und Vortrag zur FDP-Ansicht)
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