Landtag entscheidet gegen Bürokratieabbau

Während der 51. Plenarsitzung des 7. Thüringer Landtags kam es nun endlich zur Abstimmung über einen Antrag der FDP-Fraktion, Drucksachen-Nummer 7/645, zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften (Thüringer Standarderprobungsgesetz).  Ziel ist es, dass auf Antrag von landesrechtlichen Vorschriften abgewichen werden kann, wenn das Ziel auch auf anderem, unbürokratischerem Wege erreicht werden kann. Die Liberalen sehen in einem solchen Standarderprobungsgesetz Potential zum Bürokratieabbau. Die Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene könnten damit erweitert bzw. auf die individuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Dirk Bergner bedauert, dass das vorgeschlagene Thüringer Standarderprobungsgesetz trotz eingehender Ausschussdebatten letztlich nicht die Mehrheit im Thüringer Landtag fand. Ein gemeinsames Abstimmen von R2G und AfD ist im Thüringer Landtag nicht mehr tabu. Die vier Fraktionen verhinderten am Donnerstag das Gesetz zum Bürokratie-Abbau. Der Gesetzentwurf der FDP lehnte sich an bestehendes Recht in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an.

„Wenn sich R2G und AfD im Landtag gemeinsam gegen Bürokratie-Abbau aussprechen, ist das ein bemerkenswerter sowie zutiefst trauriger Vorgang“, sagt Dirk Bergner, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten. Die Einführung eines Standard-Erprobungsgesetzes findet sich in den Wahlprogrammen von FDP und CDU wieder.

Antrag der FDP-Fraktion in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags lesen

Dirk Bergners Reden (Berichterstattung aus dem Ausschuss und Vortrag zur FDP-Ansicht)


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