Landtag erlaubt Nachtzielgeräte zur Wildschwein-Jagd

In Thüringen wird der Einsatz von Nachtzielgeräten zur Jagd auf Schwarzwild erlaubt. Der Landtag nahm einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion direkt an. Unmittelbar zuvor hatte sich im Plenum auch die Landesregierung dafür ausgesprochen. Dazu erklärt Dirk Bergner, Sprecher der FDP für Landwirtschaft und Forsten:

„Wir müssen alles dafür tun, um uns gegen die Afrikanische Schweinepest zu wappnen. Nach Brandenburg hat auch Sachsen einen Ausbruch erlebt. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Thüringen betroffen sein wird. Durch eine intensive Bejagung von Schwarzwild können wir der Ausbreitung der Seuche entgegenwirken. Die Legalisierung von Nachtzielgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild ist ein wichtiger Baustein.“

Bislang war der Einsatz von Nachtzielgeräten gesetzlich verboten. Die oberste Jagdbehörde kann das Verbot aber einschränken. „Genau dies ist als Sofortmaßnahme geboten“, betont Bergner. Mit der Zustimmung ebnete der Landtag jetzt den Weg dafür.

„Die Afrikanische Schweinepest verursacht erhebliches Leiden bei den Tieren. Jagd ist an dieser Stelle auch als Tierschutz zu sehen“, sagt Dirk Bergner. „Nachtzielgeräte haben weitere positive Effekte. Mit ihnen reduziert sich die potentielle Unfallgefahr bei der nächtlichen Jagd. Auch können Tiere durch ein besseres Trefferbild ohne unnötiges Leid erlegt werden.“

Die Afrikanische Schweinepest lässt Wildschweine massiv leiden und führt schnell zu deren Tod. Verbreitet wird sie durch die Wanderung der Wildschweine – und stellt über kurz oder lang auch eine Gefahr für Schweine dar, die in Zuchtbetrieben gehalten werden. Die vorbeugenden Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest, die aktuell gesehen werden,  bestehen in der intensiven Bejagung des  Wildschwein-Bestandes, welcher in der vergangenen Jahren nach Aussagen von Jägern massiv zugenommen hat. Eine Art der effektiven Bejagung stellt die Jagd mit Nachtzielgeräten dar. 

Dirk Bergner bedauerte in seiner Begründung des FDP-Antrags zur vorübergehenden Zulassung von Nachtzielgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild, dass es in Berlin in der zu Ende gehenden Bundestagslegislaturperiode diesbezüglich  verpasst wurde, eine Novellierung im Bundesjagdgesetzes zu schaffen. Mit einer vorübergehenden Erlaubnis der Schwarzwild-Jagd mit Nachtzielgerät griff die FDP ein Anliegen der Thüringer Jägerschaft und der Schweinezüchter auf. Bergner machte deutlich, dass die Maßnahmen, die im Falle eines Schweinepestausbruchs auf Thüringer Boden viel umfangreicher und aufwändiger wären.

Video zur Rede Dirk Bergners auf Youtube anschauen

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