Landtag erlaubt Nachtzielgeräte zur Wildschwein-Jagd
„Wir müssen alles
dafür tun, um uns gegen die Afrikanische Schweinepest zu wappnen. Nach
Brandenburg hat auch Sachsen einen Ausbruch erlebt. Es ist nur noch eine Frage
der Zeit, bis auch Thüringen betroffen sein wird. Durch eine intensive Bejagung
von Schwarzwild können wir der Ausbreitung der Seuche entgegenwirken. Die
Legalisierung von Nachtzielgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild ist ein
wichtiger Baustein.“
Bislang war der
Einsatz von Nachtzielgeräten gesetzlich verboten. Die oberste Jagdbehörde kann
das Verbot aber einschränken. „Genau dies ist als Sofortmaßnahme geboten“,
betont Bergner. Mit der Zustimmung ebnete der Landtag jetzt den Weg dafür.
Dirk Bergner bedauerte in seiner Begründung des FDP-Antrags
zur vorübergehenden Zulassung von Nachtzielgeräten bei der Bejagung von
Schwarzwild, dass es in Berlin in der zu Ende gehenden
Bundestagslegislaturperiode diesbezüglich verpasst wurde, eine Novellierung im
Bundesjagdgesetzes zu schaffen. Mit einer vorübergehenden Erlaubnis der
Schwarzwild-Jagd mit Nachtzielgerät griff die FDP ein Anliegen der Thüringer
Jägerschaft und der Schweinezüchter auf. Bergner machte deutlich, dass die
Maßnahmen, die im Falle eines Schweinepestausbruchs auf Thüringer Boden viel
umfangreicher und aufwändiger wären.
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