Wer das Land ernährt, verdient Respekt
Ob es sich dabei eigentlich um Ackerflächen handelt, spielt dabei keine Rolle. Aller fünf Jahre müssen solche Grünstreifen umgepflügt werden, um nicht zu Dauergrünland zu werden. Zudem sind die Landwirte verpflichtet, das Umpflügen der Grünflächen mit Datum, Größe und Lage der Ackerfläche bei der zuständigen Landesstelle anzuzeigen. Wer zu spät oder nicht meldet, riskiert, dass die betroffene Fläche als Dauergrünland eingestuft wird. Da sei betriebswirtschaftlich absurd.
Der zuständige Staatssekretär Torsten Weil sagte, dass die von der FDP angesprochene Problematik der Landesregierung bekannt sei. Ein ökologischer Umbruch der Grasnabe, nur um Formalien zu erfüllen, sei auch nicht im Interesse der Landesregierung. Änderungen der Vorgaben sind mit Erneuerung der Gesetzgebung - auf europäischer Ebene und national - vorgesehen.
Das Thema wird im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten weiter debattiert.
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