Baukosten für die JVA explodieren weiter

2024 soll die gemeinsame Justizvollzugsanstalt (JVA) der Freistaaten Thüringen und Sachsen in Zwickau fertig sein. 820 Haftplätze soll es dort geben – 370 für Häftlinge aus Thüringen, 450 für Häftlinge aus Sachsen.

Thüringens Landtagsvizepräsident Dirk Bergner, der sich vor Abschluss des Staatsvertrages zwischen den beiden Freistaaten in der 5. Legislaturperiode des Thüringer Landtags gegen den Bau einer gemeinsamen JVA mit Sachsen ausgesprochen hatte, sieht mit Sorge, dass die Baukosten explodieren. In Beantwortung seiner Kleinen Anfrage teilt die Thüringer Landesregierung nun mit, dass 2021 nicht nur ein Nachtrag zu den Baukosten erfolgte, der die neue Kostenfestsetzung auf 235, 24 Millionen Euro erforderlich machte. Vielmehr habe der Freistaat Sachsen auch mitgeteilt, dass die eingeplante Risikovorsorge in Höhe von 40,7 Millionen Euro mittlerweile aufgebraucht sei und die Freigabe der Mittel erfolgte, um das Projekt im geplanten Umfang umsetzen zu können.

Aktuell werden die Gesamtbaukosten deshalb seitens der Thüringer Landesregierung mit 275,997 Millionen Euro angegeben. Ursprünglich gerechnet hatten beide Länder mit 150 Millionen Euro Kosten. Verteilt werden diese entsprechend der Haftplätze. Der auf Thüringen entfallende Kostenteil hätte demnach 67,5 Millionen Euro betragen sollen. Nun muss Thüringen mit 124,54 Millionen Euro rechnen – zudem seien dem Freistaat Sachsen die Bauherrenleistungen anteilig gemäß Nachweis zu vergüten. Die Aktualisierung der Gesamtbaukosten erfolge mit Aufstellung des Haushaltes für 2023, so die Thüringer Landesregierung.

„So teuer die neue JVA nun auch wird. Ich werde nicht müde daran zu erinnern, dass wir ein Nachnutzungskonzept für die mit Umzug der JVA Hohenleuben leer gezogene Immobilie unmittelbar hinter Kirche und Marktplatz brauchen. Auch das muss nun allmählich in Auftrag gegeben werden. Der Satz ,Eigentum verpflichtet‘, gilt auch für die öffentliche Hand“, so Dirk Bergner. Bergner, von Beruf Bauingenieur, hatte vor Unterschreiben des Staatsvertrages vor nicht kalkulierbaren Baukosten gewarnt.

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