Nachnutzungskonzept für JVA gefordert
Stefanie Soch und Dirk Bergner beklagen, dass trotz des bereits 2014 beschlossenen Umzugs der JVA nach Sachsen noch immer vieles im Unklaren ist. Es gibt bisher kein konkretes Szenario für die Einstellung des Betriebs in Hohenleuben.
„Das ist zum einen Gift für die langfristige Personalentwicklung im Justizvollzug“, sagt Dirk Bergner. „Zum anderen bringt sich die Landesregierung noch immer nicht konstruktiv ein, wenn es darum geht, ein Konzept für die Nachnutzung der Immobilie zu entwickeln. Einfach nur zu sagen, dass man keine Weiternutzungsmöglichkeiten sieht, ist zu wenig. Der allmähliche Verfall der Gebäude sollte jedenfalls keine Option sein.“ Stefanie Soch ergänzt: „Die Immobilie gehört dem Land. Alle Pläne für eine weitere Nutzung müssen deshalb mit dem Freistaat Thüringen abgestimmt sein.“
Die
Zeit drängt immer mehr. Nicht zuletzt hängen auch viele Arbeitsplätze in
Hohenleuben am Gefängnis. Spätestens 2024 soll der Umzug der JVA erfolgt sein.
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