Ackerland nutzen, nicht brachliegen lassen
Ungewollte Brisanz
gewinnt vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs ein Gesetzentwurf der Freien
Demokraten, der in dieser Woche im Thüringer Landtag beraten wird. Er nimmt die
Einschränkung der Agrarflächen durch Gewässerrandstreifen partiell zurück.
„Der Krieg in der
Kornkammer Europas wird auch Folgen für die Lebensmittelversorgung in Thüringen
haben. Wir müssen uns auf steigende Preise und Lieferengpässe einstellen“,
befürchtet Dirk Bergner, agrarpolitischer Sprecher der FDP. Der Gesetzentwurf
zielt darauf ab, dass die Gewässerrandstreifen von 10 auf 5 Meter reduziert
werden können, sofern fachgerecht angelegte Fanggräben das Gewässer schützen.
Die 5-Meter-Regelung gilt in den meisten anderen Bundesländern. Auch in
Thüringen war dies bis 2019 so, dann aber verdoppelte R2G die Breite der
Schutzstreifen. „Wertvolles Ackerland bleibt seither ungenutzt. Es ist ein
Gebot der Vernunft, diese Festlegung wieder zurückzunehmen. Wir sollten unsere
eigenen Agrarflächen optimal nutzen, statt sie unbestellt zu lassen“, betont
Bergner.
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