Ackerland nutzen, nicht brachliegen lassen

Thüringer Landtag berät Gesetzentwurf der Freien Demokraten

Ungewollte Brisanz gewinnt vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs ein Gesetzentwurf der Freien Demokraten, der in dieser Woche im Thüringer Landtag beraten wird. Er nimmt die Einschränkung der Agrarflächen durch Gewässerrandstreifen partiell zurück.

„Der Krieg in der Kornkammer Europas wird auch Folgen für die Lebensmittelversorgung in Thüringen haben. Wir müssen uns auf steigende Preise und Lieferengpässe einstellen“, befürchtet Dirk Bergner, agrarpolitischer Sprecher der FDP. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass die Gewässerrandstreifen von 10 auf 5 Meter reduziert werden können, sofern fachgerecht angelegte Fanggräben das Gewässer schützen. Die 5-Meter-Regelung gilt in den meisten anderen Bundesländern. Auch in Thüringen war dies bis 2019 so, dann aber verdoppelte R2G die Breite der Schutzstreifen. „Wertvolles Ackerland bleibt seither ungenutzt. Es ist ein Gebot der Vernunft, diese Festlegung wieder zurückzunehmen. Wir sollten unsere eigenen Agrarflächen optimal nutzen, statt sie unbestellt zu lassen“, betont Bergner.

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs gilt es, die gesamte europäische Agrarpolitik neu zu bewerten, ergänzt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der FDP im Landtag. Das politische Ziel der EU, vier Prozent der Agrarflächen stillzulegen, ist obsolet. „Angesichts des Kriegs und seiner Folgen ist es politischer Irrsinn, die Bauern zum Stilllegen großer Flächen zu vergattern.“ Die Freien Demokraten plädieren dafür, nicht nur den Anbau von Getreide auszuweiten, sondern auch von Energiepflanzen zur Biogas- und Biokraftstoffproduktion. „Jedes zusätzliche Raps- und Maisfeld macht uns etwas unabhängiger von Erdgaslieferungen aus Russland.“

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