Befugnisse des Zolls stärken
Dirk Bergner: Das Setzen aufs Jedermannsrecht reicht zur
Aufgabenerfüllung nicht aus
„Thüringen hat
als einziges Bundesland die sogenannte Eilkompetenz der Zollbeamten noch nicht
im Gesetz verankert. Es ist überfällig, diese Lücke zu schließen“, sagt Dirk
Bergner, Innenexperte der FDP im Thüringer Landtag. Ein entsprechender
Gesetzentwurf der Freien Demokraten wurde heute mit großer Mehrheit zur
weiteren Beratung angenommen.
Zollbedienstete geraten im
Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung immer wieder in Situationen, in denen ein
unmittelbares polizeiliches Handeln notwendig ist. Allerdings dürfen sie selbst
nur eingeschränkt aktiv werden und müssen auf das Eintreffen der Polizei warten.
Sie haben unter anderem keine besonderen Befugnisse zur Sicherstellung von
Rauschgift und Diebesgut. Besonders problematisch wird es, wenn Zöllner bei
einer ihrer Routinekontrollen auf einen zur Fahndung ausgeschriebenen
Straftäter stoßen. Ihnen steht kein polizeiliches Festnahmerecht zu. Sie können
sich lediglich auf Regelungen des Jedermannsrechts stützen. „Das gilt es
dringend zu ändern! Die Vollzugskräfte des Zolls sollen immer dann polizeiliche
Amtshandlungen vornehmen dürfen, wenn die originär zuständige Polizei nicht
oder nicht rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann“, betont Dirk Bergner.
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