Aufarbeitung der Wismut-Geschichte

Investitionen im Wert von 4 Millionen Euro plant das Land Thüringen bis 2025 am Standort Ronneburg zur Bewahrung, Aufarbeitung und Präsentation der Wismut-Geschichte. Das sagte Staatssekretär Torsten Weil heute im Thüringer Landtag in Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dirk Bergner. 

Der Hohenleubener Bergner hatte kürzlich bei einem Besuch in der Neuen Landschaft Ronneburg erfahren, dass das Objekt 90 sanierungsbedürftig ist. Er wollte heute von der Landesregierung wissen, ob ein Teil der 24 Millionen Euro, die der Bund sowie die Länder Thüringen und Sachsen bis 2025 über eine Stiftung für den Erhalt des Wismut-Erbes ausgeben,  auch zur Sanierung des Objekts 90 genutzt werden.

Außerdem schätzt Bergner das vor Ort in Ronneburg von ehemaligen Wismut-Kumpeln geleistete Ehrenamt sehr. Die Kumpel halfen nicht nur beim Aufbau der Präsentation, sie führen bis heute sehr fachkundig auch Besucher durch die Ausstellung. „Es ist einfach toll, was da im Ehrenamt geleistet wird“, so Bergner.  

Der Landtagsabgeordnete freut sich, dass nun der Bund und die Länder Geld investieren, um weitere Schritte bezüglich Aufarbeitung, Präsentation und Vermittlung der Wismut-Geschichte zu gehen. Weitere Infrastruktur könne nur mit öffentlichem Geld geschaffen werden, da das das Budget der Vereine zur Traditionspflege übersteigt, sagt Bergner. Er sei jedoch froh, so der Abgeordnete, dass sowohl in Sachsen als auch in Thüringen Kumpel bereit stünden, um ehrenamtlich mit anzupacken und die bis 2025 entstehende neue Infrastruktur dann auch mit Leben zu  erfüllen.

Bergner ist wichtig, dass alle Investitionen von Bund und Ländern  in Absprache mit den Ehrenamtlichen vor Ort, aber auch den betreffenden Kommunen erfolgen. Das wurde ihm heute im Plenum durch Staatssekretär Torsten Weil als Vertreter der Thüringer Landesregierung zugesichert. Weil sagte, dass er und Finanzministerin Taubert in Kürze in Ronneburg mit Verantwortlichen zum Thema ins Gespräch kommen werden.

Mündliche Anfrage Dirk Bergners und Antworten des Staatssekretärs Torsten Weil

Im September 2021 unterzeichneten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, Sachsens, Thüringens und der Wismut GmbH ein Verwaltungsabkommen zum Umgang mit dem Erbe des früheren Bergbauunternehmens Wismut. Ihm zu Grunde liegt ein vom Deutschen Bergbau-Museum Bochum entwickeltes "Umsetzungskonzept Wismut-Erbe". 24 Millionen Euro wollen der Bund, Thüringen und Sachsen in einem Zeitraum von 4 Jahren investieren, um die Wismut-Geschichte sowie die Ergebnisse der erfolgten Sanierungen nach Ende des Uran-Abbaus zu bewahren und zu präsentieren. Zur Umsetzung des Konzeptes gründete die Wismut GmbH Ende 2021 eine Tochtergesellschaft, die Wismut Stiftung gGmbH.

Während der Landtagssitzung am 5. Mai stellte Dirk Bergner zum Thema eine mündliche Anfrage an die Landesregierung, die Torsten Weil, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, beantwortete.

Werden die im Verwaltungsabkommen festgeschriebenen 24 Millionen Euro ausschließlich durch die Wismut Stiftung gGmbH bewirtschaftet? Wenn ja, wie und durch wen wird in welchen Zeitschienen der ordnungsgemäße Mitteleinsatz kontrolliert? Wenn nein, wie viel Geld von der im Verwaltungsabkommen festgeschriebenen Summe steht der Wismut Stiftung gGmbH zur Verfügung - wie viel Geld welchen anderen Institutionen oder Einrichtungen?

Die 24 Millionen Euro werden ausschließlich durch die Wismut-Stiftung gGmbH bewirtschaftet, sagte Torsten Weil – und zum Verfahren: Die Geschäftsführung erstelle für das jeweils kommende Geschäftsjahr den Entwurf eines Wirtschaftsplanes, der durch den Stiftungsbeirat zu genehmigen sei. Der Wirtschaftsplan sei verbindlich. In ihm enthalten seien alle vorgesehenen Ausgaben – zugeordnet in Erfolgs-, Finanz-, Investitions- und Stellenplan. Der Stiftungsbeirat überwache und berate die Geschäftsführung. Die beiden GeschäftsführerInnen haben den Abschlussbericht 3 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellen und dem Prüfer vorzulegen. Der Stiftungsbeirat nehme zum Abschlussbericht Stellung. Er sei auch für die Entlastung verantwortlich. Dem Bundesrechnungshof stünden gesetzmäßig Prüfungsrechte zu. 

Zu welchen Prozentanteilen werden die insgesamt 24 Millionen Euro durch den Bund, die Länder Thüringen und Sachsen in welchen Jahresscheiben aufgebracht?

Das am 3. 9. 2021 geschlossene Verwaltungsabkommen sieht nach Auskunft von Torsten Weil - unter Haushaltsvorbehalt - für die Finanzierung in den Jahren 2022 bis 2025 Obergrenzen vor. So habe sich der Bund zugesagt, insgesamt 14 Millionen Euro aufzubringen. Der Freistaat Thüringen habe sich verpflichtet, 5,2 Millionen Euro beizusteuern. Der Thüringer Anteil der Finanzierung gliedert sich wie folgt auf:

Zuschüsse für laufende Zwecke (Personal etc.): 1,246 Millionen Euro

Diese werden in folgenden Jahresscheiben gezahlt:

2022: 268.000 Euro; 2023: 300.000 Euro; 2024: 348.000 Euro; 2025: 330.000 Euro.

Zuschüsse für Investitionen am Standort Ronneburg:  3,952 Millionen Euro

2022: 116.000 Euro, 2023: 836.000 Euro; 2024: 1,2 Millionen Euro; 2025:  1,8 Millionen Euro

Welche Vereine oder Kommunen, die sich in Thüringen bereits seit Jahren dem Erhalt der Wismut-Geschichte widmen, werden bei der Umsetzung des Projektes "Wismut-Erbe" auf welche Weise mit eingebunden - nimmt die Landesregierung darauf Einfluss?

Welche Objekte oder Projekte in Thüringen sollen nach dem Willen der Thüringer Landesregierung in welcher Weise vom Verwaltungsabkommen profitieren - und wie nimmt die Landesregierung Einfluss darauf, dass diese Objekte und Projekte auch tatsächlich vom Verwaltungsabkommen profitieren?

Die Aufgaben sind

die Entwicklung des Wismut-Erbes für Präsentation und Vermittlung, insbesondere an den Standorten Ronneburg und Hartenstein.

die Entwicklung und Unterhaltung einer digitalen Informations- und Kommunikationsbasis.

die Projektträgerschaft für Projekte mit Wismut-Erbe-Bezug.

die Vernetzung mit weiteren Akteuren mit Wismut-Bezug (Traditionsvereine, wissenschaftliche Einrichtungen, Kommunen).

die Entwicklung von Dialogformaten mit der Bevölkerung.

die Betreuung einzelner Erbe-Bestandteile, wie die Kunstsammlung der ehemaligen Wismut AG.

die Entwicklung von übergreifenden Formaten der Öffentlichkeitsarbeit.

Beratend zur inhaltlichen Umsetzung der Aufgaben der Wismut-Erbe-Stiftung soll ein wissenschaftlicher Beirat berufen werden. In diesem sollen Kunst- und Kulturexperten, Denkmalschützer, Gesundheitsforscher, Tourismus- und Regionalentwickler wirken.

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