Bürger diskutieren Änderung des Thüringer Polizeirechts
Landtag stellt Gesetzentwurf der FDP ins Online-Forum / Befugnisse des Zolls sollen gestärkt werden
„Thüringen hat als
einziges Bundesland die sogenannte Eilkompetenz der Zollbeamten noch nicht im
Gesetz verankert. Es ist überfällig, diese Lücke zu schließen“, sagt Dirk
Bergner, Innenexperte der FDP. Der Gesetzentwurf wurde von den Freien
Demokraten erarbeitet und formal ins Parlament eingebracht.
Zollbedienstete
geraten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung immer wieder in Situationen, in denen
ein unmittelbares polizeiliches Handeln notwendig ist. Allerdings dürfen sie
selbst nur eingeschränkt aktiv werden und müssen auf das Eintreffen der Polizei
warten. Sie haben unter anderem keine besonderen Befugnisse zur Sicherstellung
von Rauschgift und Diebesgut. Besonders problematisch wird es, wenn Zöllner bei
einer ihrer Routinekontrollen auf einen zur Fahndung ausgeschriebenen
Straftäter stoßen. Ihnen steht kein polizeiliches Festnahmerecht zu. Sie können
sich lediglich auf Regelungen des Jedermannsrechts stützen. „Das gilt es
dringend zu ändern! Die Vollzugskräfte des Zolls sollen immer dann polizeiliche
Amtshandlungen vornehmen dürfen, wenn die originär zuständige Polizei nicht
rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann“, betont Dirk Bergner.
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