Gewässerrandstreifen bleiben ungenutzt

Landwirtschaftliche Brachflächen können in Thüringen ausschließlich gemäß der kürzlich vom Bund erlassenen Neuregelungen bearbeitet werden. Mit einer Ein-Stimmen-Mehrheit lehnten die Regierungsfraktionen im Thüringer Landtag sowohl den FDP-Antrag selbst als auch die Ausschuss-Überweisung am 6. Mai ab. 

Mit technischen Mitteln den Schutzstatus des Bodens erhöhen, um den Gewässerrandstreifen reduzieren zu können und so mehr landwirtschaftliche Nutzfläche zu gewinnen. Das war Hintergrund dieses FDP-Antrages "Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes - Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen".

Geführt werden sollte die Diskussion nach Auffassung der Liberalen darüber in den Ausschüssen (für Landwirtschaft und für Umwelt) frei von aller Ideologie - reineweg sachbezogen. Was nicht nur auf Deutschland und Europa, sondern vor allem auch auf arme Länder in Afrika in Folge des Krieges in der Ukraine an absehbarer Lebensmittelknappheit zukomme, müsse abgemildert werden, sagte Dirk Bergner. Nutzbare Gewässerrandstreifen könnten hier Entlastung bringen. 

Umweltministerin Siegesmund argumentierte, dass die vom Bund erlassenen Regelungen ausreichend seien, um weiterhin bezahlbare Lebensmittel und bezahlbares Futter für Tiere in Thüringen zu haben.

Dirk Bergners Rede im Landtag auf Youtube als Video anschauen


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Endlich Nachnutzungskonzept für JVA Hohenleuben entwickeln!

Wie weiter mit dem Stausee Tremnitz?

Sieht die Landesregierung auch Ostthüringen?