Keine einseitige Bevorzugung von Carsharing

Wie erklärt die Thüringer Landesregierung den Anbietern von „Mobilitätsangeboten der letzten Meile“ (E‑Scootern, Bikesharing oder Leihroller) die geplante Vergünstigung der Sondernutzungsgebühr für Carsharing-Stellplätze? Diese Frage stellte Dirk Bergner während der Landtagssitzung, als der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes diskutiert wurde. Thüringer Städten und Gemeinden soll demnach für die Bemessung der Sondernutzungsgebühr für Carsharing-Stellplätze Ermessensspielraum eingeräumt werden.

Carsharing könne ohne Zweifel eine Ergänzung zum ÖPNV und ein Beitrag zur nachhaltigen Mobilität im urbanen Raum sein, so Bergner. Doch dürfe es keine einseitige Bevorzugung geben. Regierungshandeln müsse immer ausgewogen und gerecht sein.

In diesem Zusammenhang verwies Bergner auch auf die Gastronomen und Einzelhändler, die auch nach zwei schweren Corona-Jahren über Sondernutzungssatzungen voll zur Kasse gebeten werden, wenn sie Tische und Stühle vor ihr Lokal in den öffentlichen Raum stellen.

Rede Dirk Bergners im Landtag auf Youtube anschauen

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