Verfassungsschutzgesetz ändern, Bürger besser schützen
Dazu erklärt Dirk
Bergner, Innenexperte der Freien Demokraten: „Das Bundesverfassungsgericht hat
dem Verfassungsschutz ganz klar seine Grenzen aufgezeigt. Im Hinblick auf die
intensiven Eingriffe in Grundrechte der Bürger mahnt das Gericht unter anderem
eine deutliche Trennung in den Befugnissen der verfassungsschützenden und
polizeilichen beziehungsweise ordnungsbehördlichen Handlungsmöglichkeiten an.
Legt man diese Anforderungen als Blaupause über das Thüringer Verfassungsschutzgesetz,
wird dringender Änderungsbedarf deutlich. So sind die Regelungen zur
Wohnraumüberwachung und zum Einsatz von verdeckten Ermittlern oder
Vertrauensleuten ungenügend.“
Um die Bürger vor ungerechtfertigten Zugriffen zu schützen, muss auf eine zeitnahe sowie umfassend grundrechtsschonende Überarbeitung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes gedrungen werden.
Video der Rede Dirk Bergners im Landtag auf Youtube anschauen
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