Thüringen stärkt Befugnisse des Zolls
Als letztes Bundesland schließt
Thüringen eine Gesetzeslücke im Polizeiorganisationsgesetz. Künftig dürfen
Zollbeamte immer dann polizeiliche Amtshandlungen vornehmen, wenn sie
Straftatbestände feststellen und die originär zuständige Polizei nicht
rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Der Thüringer Landtag hat heute einen
entsprechenden Gesetzentwurf der Freien Demokraten beschlossen.
„Zollbedienstete
konnten sich mangels einer gesetzlichen Regelung bisher lediglich auf das
Jedermannsrecht berufen. Es war überfällig, diese Gesetzeslücke zu schließen“,
sagt Dirk Bergner, Innenexperte der FDP. Er bedankt sich bei CDU und R2G für
die konstruktive Beratung im Innenausschuss des Landtags.
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