Bodycam-Einsatz: Bürger nicht entrechten

Die Thüringer Polizei darf künftig Bodycams bei Einsätzen tragen. Grundsätzlich unterstützt auch die FDP im Thüringer Landtag das, was die Regierungsfraktionen und die CDU heute letztlich durchsetzten.  Dirk Bergner warb bis zum Schluss um Unterstützung eines Änderungsantrags der FDP, denn: "Wir beraten hier über ein Instrument, dass sich die Thüringer Polizei wünscht, das aber massiv in die Bürgerrechte eingreift." Bergner warb für einen Änderungsantrag der FDP - für mehr Rechtssicherheit, für Verfassungsmäßigkeit, für die Rechte der Bürger."

Der letztlich verabschiedete Gesetzentwurf enthält nach Auffassung der Liberalen wesentliche Fehler.

Zum einen ist da die Normierung von repressiven Zwecken als Vorraussetzung. Bergner: "Wir haben es in der Berichterstattung gehört - das wurde von Anfang - an auch schon bei unserem Entwurf - von Rechtsgelehrten und Praktikern bemängelt. Denn Strafverfolgung als Grundlage für Bodycamaufnahmen zu nennen, dafür fehlt es dem Thüringer Landtag an der Gesetzgebungskompetenz. "

Zum anderen ist die Information der Betroffenen über ihre Rechte und die Einsichtnahme. Diese müssen laut Gesetzentwurf direkt nach der Maßnahme passieren, sofern das möglich ist. Nicht geregelt ist jedoch, was passiert, wenn es nicht möglich ist, die Information direkt vor Ort zu geben. 

Unsicher ist aus FDP-Sicht der Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Der ist im beschlossenen Entwurf nur auf die Räume begrenzt, sollte aber auf Inhalte bezogen sein.

Heikel auch die Aufnahmen in Geschäftsräumen. Diese sind nach Meinung der Liberalen verfassungswidrig.

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/87772/gesetz_zur_aenderung_des_polizeiaufgabengesetzes_offener_einsatz_mobiler_bildaufnahme_und_tonaufzeichnungsgeraete_vorabdruck.pdf

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