CDU und R2G: Windräder überall erlaubt

Die Thüringer Gemeinden erhalten kein Vetorecht, sofern Windkraftanlagen im Abstand von weniger als 1.000 Metern zur Wohnbebauung errichtet werden sollen. Gemeinsam haben die CDU- und die R2G-Fraktionen gegen eine entsprechende Initiative der Freien Demokraten im Thüringer Landtag gestimmt.

„Dass die Kommunen kein Vetorecht erhalten, ist insbesondere ein Armutszeugnis für die CDU. Sie verweigert den Menschen, die die unmittelbaren Folgen der grünen Energiepolitik tragen müssen, die Mitbestimmung“, sagt Dirk Bergner, kommunalpolitischer Sprecher der FDP. „Eine klimaneutrale Erzeugung von Energie ist wichtiger denn je. Umso mehr gilt es, die Akzeptanz der Bevölkerung für diese Transformation nicht zu verspielen. Wir werden uns auch weiterhin für die Menschen auf dem Land einsetzen.“

Die Notwendigkeit einer klimaneutralen Erzeugung von Energie ist unbestritten, da die Verstromung von Kohle und perspektivisch auch Erdgas ein Ablaufdatum hat. Nur über den Weg – zum Beispiel beim Ausbau der Windenergie – waren sich die im Thüringer Landtag vertretenen Parteien nicht einig. Die Meinungen waren hier so gespalten wie in der Thüringer Gesellschaft. Im Bundesland kämpfen über 50 Bürgerinitiativen gegen die erheblichen Eingriffe in Landschaft, Wald, Grundwasser und Faune durch die Errichtung von Windkraftanlagen.

Wer erneuerbare Energien auf den Weg bringen will, muss die Menschen mit auf den Weg nehmen, sie anhören, ernst nehmen und Lösungen schaffen, die ver- und erträglich sind. Es gilt, die Akzeptanz der Bürger nicht zu verspielen, sagte Dirk Bergner heute in einer emotional geführten Plenardebatte zum Ausbau der Windenergie in Thüringen. Der oftmals als zu gering eingestufte Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ist ein Hauptkritikpunkt. Schattenwurf und die so entstehenden Emissionen beschneiden die Lebensqualität und mindern den Wert der betroffenen Grundstücke erheblich.

Natürlich wäre es wünschenswert gewesen, eine einheitliche Abstandsregelung im Baugesetzbuch festzuschreiben, sagte Bergner. „Auch wenn 1.000 Meter unserer Meinung nach an vielen Stellen nicht ausreichend sind.“

„Wir als FDP stehen zu unserer Zusage in den Ausschüssen, und zu unserem Wahlprogramm. Wir stehen an der Seite der Bürger auf dem Land, und an der Seite der Landkreise“, so Bergner. Die Freien Demokraten im Thüringer Landtag werden dem Änderungsantrag nicht zustimmen und auch einem so geänderten Gesetzentwurf nicht.

Dirk Bergner warb für den Änderungsantrag der FDP, mit dem Kommunen ein Vetorecht eingeräumt werden soll, wenn der Abstand einer Windkraftanlage zur Wohnbebauung weniger als 1000 Meter beträgt.

Bergner kritisierte, dass die CDU ihren eigenen Antrag mit Hilfe der Regierungsparteien aufgeweicht hat. Er bezeichnete die mehrheitlich vom Infrastrukturausschuss gegebene Beschlussempfehlung als faulen Kompromiss. 

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